Die Kennzeichnung von Werbung in Blogs ist immer noch ein Streitthema und was höre ich da von dir? “Ihgitt. Werbung! Blogs, die mich mit Werbung zumüllen, besuche ich nicht. Bloggen ist eine Herzensangelegenheit. Das macht man doch nicht aus kommerziellen Gründen! Solche Bloggerinnen kann ich überhaupt nicht ernst nehmen. Die sind für mich null glaubwürdig.” oder auch ganz kurz: “Bannerwerbung? Davon bekomme ich nichts mit. Ich habe einen Adblocker.”
Mimimi.
Zugegeben: Wir werden von vorne bis hinten mit Werbung konfrontiert und auch ich nutze einen Adblocker, um nervtötendes Geblinke oder gar automatisch abspielende Musik auszublenden. Trotzdem soll dieser Artikel ein Plädoyer für den “korrekten” Umgang mit Werbung sein.
Warum brauchen wir Werbung?
Täglich beliefern dich Menschen mit Webseiten, Blogs, Portalen, Youtube-Kanälen etc. mit kostenlosen Inhalten oder sie stellen dir Communitys zur Verfügung. Natürlich ist das alles sehr individuell und manchmal mehr oder weniger nützlich. Doch diese Nützlichkeit liegt immer im Auge der Betrachterin. Alle Inhalte haben eines gemeinsam: Es braucht Zeit, sie zu erstellen. Bist du eine wiederkehrende Besucherin, sagt das über dich aus, dass du die Inhalte dieses bestimmten Blogs oder Kanals gerne konsumierst. Und es sagt über diese Inhalte aus, dass sie mit großer Sorgfalt erstellt wurden.
Konsum ist keine Einbahnstraße
Die Prinzessinnen-Reporter haben vor kurzem ein “Dekret zur Journalismus-Finanzierung” erlassen, das sich nicht nur auf Journalismus bezieht. Auf der einen Seite stehen die Leserinnen / Konsumentinnen, auf der anderen Seite stehen die Menschen, die ihnen Inhalte bereitstellen. Doch gerade diese Menschen sind es, die von etwas leben müssen. Sie müssen ihre Lebensmittel, die Wohnung und ihre Katzen finanzieren.
Hochwertige Inhalte erstellen sich nicht nebenbei. Man muss recherchieren, sich informieren, sich in neue Software reinfuchsen und sich die nötige Ausrüstung kaufen. Wenn wir also nicht wollen, dass wir in Zukunft nur noch einseitige, langweilige, “dahingerotzte” Inhalte zu lesen bekommen, dann müssen wir endlich davon Abstand nehmen, die monetäre Finanzierung von Bloggerinnen, Youtuberinnen usw. in Frage zu stellen. Was ist dir lieber? Eine Paywall, die dich direkt zur Kasse bittet, oder die Kennzeichnung eines Artikels mit dem Wort “Werbung”?
Die Kennzeichnung und Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen auf Blogs ist Pflicht, aber noch lange nicht Selbstverständlichkeit. Dabei kann das richtig teuer werden. Die ersten Blogs wurden schon abgemahnt. Damit dir das nicht passiert, gebe ich dir einen Überblick darüber, wie gekennzeichnet werden muss und was du zusätzlich für Transparenz und deine Glaubwürdigkeit tun kannst.
Bitte beachte aber, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung leisten kann. Im Zweifelsfalle solltest du also immer einen Anwalt zu Rate ziehen.
Warum kennzeichnen?
Es ist nicht so einfach, bei dem Thema “Kennzeichnung von Werbung” die nötige Rechtssicherheit zu schaffen. Wie oben erwähnt, müssen gesetzliche Regelungen beachtet werden.
Wer kennt sie nicht? Diese Anschreiben, die Bezahlung dafür versprechen, geltendes Recht zu brechen. Unseriöse Agenturen und Unternehmen, die von ihren Werbepartnerinnen erwarten, Artikel oder Videos nicht als Werbung oder Anzeige zu kennzeichnen und dann natürlich darüber hinaus noch zwingend Do-Follow-Links erwarten. Aber auch sogenannte Influencer drücken sich ganz gerne mit voller Absicht vor der Kennzeichnung.
Das Verhalten dieser schwarzen Schafe hat dazu geführt, dass wir uns immer wieder dafür rechtfertigen müssen, etwas nicht gekennzeichnet zu haben – selbst, wenn der Beitrag nicht mal Werbung war.
Wovor hast du Angst?
Ein großer Vorteil der transparenten Kennzeichnung ist, dass wir unsere Glaubwürdigkeit bewahren.
Darum geht es beim Bloggen doch in der Hauptsache, oder? Wir tun das, was wir tun mit Leidenschaft, wollen unsere Gedanken mit anderen teilen und dabei ist uns eines ganz besonders wichtig: Unsere Leserinnen sollen uns ernst nehmen, uns das glauben, worüber wir bloggen. Das schaffen wir aber nur, wenn wir aufrichtig, geradlinig, offen und auf Augenhöhe kommunizieren.
Wenn du hochwertige Inhalte auf deinem Blog bereitstellst, sollte es deinen Besucherinnen egal sein, ob das Wort “Werbung” vor dem Text steht. Im Gegenteil. Sie wissen dann genau, dass du sie nicht beeinflussen willst und nehmen dich dann noch ernster. Auch Clara Moring, Bloggerin und Mit-Organisatorin der Bloggerkonferenz BLOGST bestätigt in einer Talkrunde, dass sie keinerlei Einbrüche bei ihrer Reichweite hat, sobald sie einen Artikel mit Werbung kennzeichnet.
Transparente Werbung ist für alle besser. Man hat wirklich nur Vorteile. Auch für die weitere Zusammenarbeit, die Beziehung zu Kundinnen, anderen Bloggerinnen usw. Alle Versuche zu mauscheln werden früher oder später sowieso aufgedeckt.
Das ist es doch, worum es geht: Influencer kennzeichnen richtig, um ihre Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren. Das ist unumstritten das höchste Gut im Influencermarketing.
Und was sagt das Gesetz (vielmehr: Die Gesetze)?
Bei Printmedien ist man die Kennzeichnung mit dem Wort “Werbung” oder “Anzeige” schon lange gewohnt und niemand wundert sich noch darüber. Dagegen kommt es bei den neuen Medien, auf Blogs, Internetportalen oder Online-Magazinen immer wieder zu Verwirrungen. Wo wird hier also was geregelt?
1. Die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, die „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“
Abschnitt 2 – Kommerzielle Kommunikationen / Artikel 6 Informationspflichten besagt, dass kommerzielle Kommunikationen klar als solche zu erkennen sein müssen. Außerdem muss die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, klar identifizierbar sein. Die Richtlinie gibt ebenfalls vor, dass Preisausschreiben und Gewinnspiele als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein müssen.
2. Das Telemediengesetz (TMG)
Der § 6 des TMG besagt unter anderem, dass Kommerzielle Kommunikationen klar als solche erkennbar sein müssen. Dies bedeutet, dass Werbung deutlich sichtbar von redaktionellen Inhalten getrennt sein muss. Eine Vermischung bzw. die Tarnung der Werbung als Schleichwerbung ist nicht zulässig.
3. Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Auch der § 7 des RStV besagt: “Werbung und Teleshopping müssen als solche klar erkennbar sein.” Dies gilt natürlich nicht nur für Rundfunk und Fernsehen, sondern auch für Onlinemedien.
4. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Last, but not least: Das UWG regelt unlautere geschäftliche Handlungen, besonders im Hinblick auf Mitbewerberinnen. Nach § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 11 der Anlage ist “der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung)” untersagt.
Ohne Vertrag kann es teuer werden
Die Rechtsanwältin Nina Diercks hat sich spezialisiert auf Social-Media-Recht und empfiehlt in der Talkrunde der Social-Media-Week zum Thema “Keine Werbung: Für mehr Transparenz in der Influencer-Arbeit” den Abschluss eines Vertrages.
Der Vorteil ist: Alle Parteien wissen, worum es geht, wenn sämtliche Punkte festgehalten wurden und es ist ganz klar geregelt, wer im Falle einer Abmahnung haften muss.
- Was wurde vereinbart?
- Wie soll die Kooperation durchgeführt werden?
- Wie viel soll gemacht werden?
- Welche Qualitätsszenarien sollte die Aktion haben?
- Gibt es Lizenzen / Urheberrechte zu beachten
- Wie muss gekennzeichnet werden
- In welcher Form darf der Auftraggeber die Kooperation verwenden
Der Nachteil: Entwurf und Prüfung eines solchen Vertrages kosten etwas. Aber auch, wenn es hier nur um 500 EUR geht, die man durch die Kooperation einnimmt, sollte dieser Punkt nicht vernachlässigt werden. Allzu schnell streitet man sich am Ende sonst um 55.000 EUR, weil die Vereinbarungen nicht glasklar formuliert wurden oder nicht das Wesentliche enthielten.
Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnung?
Im Bereich Social-Media sind Abmahnungen zwischen Unternehmen bislang noch eher eine Ausnahmeerscheinung. In anderen Bereichen, Print, Rundfunk und Fernsehen, sieht die Lage etwas anders aus. Nina Diercks erzählt im Talk von großen Konzernen, die eigene Rechtsabteilungen haben mit Inhouse Juristen, die sich den ganzen Tag lang damit beschäftigen, die Werbung ihres eigenen Unternehmens auf wettbewerbsmäßigkeit zu prüfen. Im gleichen Atemzug sehen sie sich die Werbung der Mitbewerber an und stellen sich die Frage: Wird hier das Wettbewerbsrecht überschritten und kann man dann vielleicht nicht abmahnen?
Das Landgericht München entschied im Oktober 2015, dass die Kennzeichnung nur mit dem Wort “Sponsored by …” zur Kennzeichnung von Werbung nicht ausreiche. Laut Nina Diercks war dies eine erste Entscheidung und sie ist der Meinung, dass weitere solche Urteile in der nächsten Zeit folgen werden. Vieles werde allerdings nicht gerichtlich geregelt. Zivilrechtlich werden solche Fälle über Abmahnungen gelöst, was bedeutet, dass es hierzu keinerlei Gerichtsentscheidungen gibt und wir davon überhaupt nichts mitbekommen.
Lass’ es also gar nicht erst darauf ankommen.
Ein bisschen Utopie und Wünsch-dir-was
Wie schön wäre es, wenn nun alle Bloggerinnen Transparenz zeigten? Stattdessen haben viele schon ein schlechtes Gewissen, wenn sie einen positiven, aber nicht monetären Artikel schreiben. Häufig kommt hier schon am Anfang eine Entschuldigung wie “Dieser Artikel spiegelt ausschließlich meine Meinung wider und steht in keinem Zusammenhang mit dem Unternehmen.” Was bei ordentlicher Kennzeichnung von tatsächlicher Werbung völlig überflüssig ist, denn jeder Artikel, der nicht bezahlt wurde ist eben genau das: Keine bezahlte Werbung.
Ich wünsche mir hier eine klare Linie. Wenn alles gekennzeichnet wird, für das Geld geflossen ist, dann ist alles andere, nicht gekennzeichnete automatisch keine bezahlte Werbung. Die Welt könnte so einfach sein.
Eine seriöse Agentur hat eine Fürsorgepflicht und sollte dich über deine Rechte und Pflichten genau informieren.
Unseriöse Angebote
Was aber tun, wenn man ganz am Anfang steht und die Agentur, die einen bezahlten Artikel vermitteln will, darauf besteht, dass dieser nicht gekennzeichnet wird? So schwer es fällt: Absagen. Und nie wieder mit einer solchen Agentur zusammen arbeiten. Steh’ für das ein, was du willst, aber sei auch informiert über die Gesetzeslage.
Besonders im Bereich Lifestyle, Beauty & Fashion ist die Nicht-Kennzeichnung (für mehr Geld) Usus. Wenn das aber nicht vertraglich geregelt ist, haftet immer die Bloggerin und nicht das Unternehmen. Die Bloggerin steht im Impressum und ist damit für die Wettbewerbszentrale die Ansprechpartnerin.
Und dennoch: Es gibt viele schwarze Schafe, aber nicht alle, die nicht richtig kennzeichnen, tun das in böser Absicht.
Die richtige Kennzeichnung von Werbung
Nun wird es knifflig. Cornelia Holsten, die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt hat mit ihrem Team eine FAQ für Werbekennzeichnung auf YouTube, Instagram, Snapchat, Facebook & Co entwickelt, in dem in einfachen Worten erklärt wird, was man wie kennzeichnen muss. Allerdings: Den Medienanstalten sind der Ansicht, dass die Kennzeichnung mit “Sponsored by” ausreicht. Allerdings wurde auch hierfür schon ein Blogger abgemahnt.
Grauzonen, die in der Public Relations und im Online-Marketing von Relevanz sind, werden im Infoblatt der Medienanstalt ebenfalls nicht genannt. Es besteht hier nur ein Bezug auf die reine Produktplatzierung und damit die klassische Werbung.
In Blogartikeln folgt manchmal eine Erklärung der Kooperation versteckt im Text, aber hieraus wird nicht immer klar, was mit “Unterstützung” gemeint sein könnte. Wurde der Artikel bezahlt? Material zum Testen zur Verfügung gestellt? Die Antworten auf diese Fragen sind wichtig, um “Werbung” zu definieren.
Arten von Werbung
Manchmal gibt es Unsicherheiten, denn die Welt ist nicht schwarz weiß. Es gibt Artikel, die ganz klar keine Werbung sind, sondern redaktionelle Beiträge. Pressemitteilungen, die von Zeitungen oder Online-Medien veröffentlicht werden sind ebensowenig Werbung wie wenn Journalisten zu Veranstaltungen eingeladen werden, damit sie darüber berichten. Sofern nur der Eintritt kostenlos ist, nicht aber der Artikel selbst beeinflusst und bezahlt wird.
Reisen & Veranstaltungen
Werde ich zu einer Veranstaltung eingeladen, die Reisekosten und Übernachtung werden übernommen und soll ich dann einen Artikel ohne weitere Beeinflussung schreiben, so ist das eher ein redaktioneller Artikel und weniger Werbung. Um transparent zu bleiben und Unsicherheiten zu vermeiden, würde ich aber im Artikel offen legen, dass ich eingeladen wurde, der Artikel aber auf meinem eigenen Mist gewachsen ist.
–> Kennzeichnung als Werbung nicht zwingend nötig, aber Transparenz empfohlen
Rezensionsexemplare (Bücher)
Der Wert eines Rezensionsexemplares ist gemessen an dem Aufwand, der mit einer Rezension einher geht, kaum relevant. Ich jedenfalls benötige für eine Rezension sicherlich eine gute Stunde, manchmal feile ich auch länger daran. Dabei kommt dann ein Stundensatz raus, der unter dem Mindestlohn liegt. Tilman Winterling kommt in seinem Artikel Schleichwerbung in Blogs oder die Notwendigkeit Rezensionsexemplare zu kennzeichnen zum folgenden Fazit:
Habt ihr euch für eine Rezension, gleich welchen Ergebnisses, tatsächlich bezahlen lassen, so müsst ihr dies entsprechend kenntlich machen. Wurde euch nur zum „Testen“ ein Exemplar des besprochenen Buches zugesandt, so muss das nicht aus der Kritik hervorgehen.
–> Kennzeichnung als Werbung optional
Redaktionelle Artikel
Die Bloggerin bekommt den bezahlten Auftrag zu einem bestimmten Thema, einer Veranstaltung, einem Produkt oder einem Unternehmen einen Artikel zu erstellen. Die Agentur nimmt inhaltlich keinen Einfluss auf den Artikel.
–> Kennzeichnung als Werbung zwingend notwendig
Sponsored Content
Hier erhält die Bloggerin von der Agentur einen auf ihren Blog maßgeschneiderten Artikel, der mit hochwertigen (hoffentlich!) redaktionellen Inhalten verbunden ist. Im Vordergrund steht auch hier der Mehrwert für Blogger bzw. die Besucherinnen. Für die Veröffentlichung wird die Bloggerin bezahlt.
–> Kennzeichnung als Werbung zwingend notwendig
Bannerwerbung
–> Kennzeichnung als Werbung zwingend notwendig
Affiliate-Links
Ein Affiliate-Link ist beispielsweise deine Partnerlink mit Amazon & Co. Zwar fließt hier das Geld nur indirekt aber es gilt wie vorher auch der Grundsatz: Sicher ist sicher.
–> Kennzeichnung als Werbung empfohlen
Arten von Kennzeichnungen
Und wie sollst du nun deine Werbung kennzeichnen? Ich empfehle, im deutschen Sprachraum die deutschen Worte “Werbung” oder “Anzeige” zu verwenden. Fertig. Nicht “Sponsored by” nicht “Unterstützt von” nicht Nix. Auf Twitter, wo die Zeichenzahl begrenzt ist, kann man mit den Hashtags #werbung oder #anzeige ebenfalls arbeiten.
Gar nicht clever ist es, die Besucherinnen erst einen Link anklicken zu lassen, damit sie dort erst die Werbung als solche erkennen.
Weiterlesen
Vanessa von Pure Glam hat sich des Themas ebenfalls angenommen und noch etwas mehr über Blogger & WordPress – Nofollow-Links, gekaufte Werbung, Sponsored Posts und den Zusammenhang mit Google geschrieben. Schau unbedingt mal vorbei.
Auch Juristen befassen sich intensiv mit dem Thema. Bei Blogger-Law zum Beispiel findest du noch mehr darüber, Wie man Kooperationen richtig kennzeichnet.
Und die IT-Recht-Kanzlei in München schreibt sehr ausführlich über die rechtliche Zulässigkeit von Werbung im Internet. Dort findest du auch einen eigenen Artikel über die redaktionelle Werbung und das Gebot der Trennung von Werbung.
Dieser Artikel basiert auf dem Talk Keine Werbung: Für mehr Transparenz in der Influencer-Arbeit, der im Rahmen der Social-Media-Week Hamburg stattfand und von Djure Meinen angestoßen wurde.
BlueSiren meint
Hallo Susanne,
ein sehr wichtiger Beitrag!
Ich finde es wichtig Werbung zu kennzeichnen. Ich versehe die Affiliate Links auf meinem Blog immer mit Sternchen, einfach weil ich es fair finde, offen zu meinen Lesern zu sein.
Ich finde auch, dass die Mühe, die manche Blogger und Youtuber in ihre Projekte stecken, durchaus “bezahlt” sein darf. Bei den meisten reicht es ja ohnehin nicht für eine Villa mit Pool, sondern eher für ein paar Bücher und nen Kaffee extra.
Und das sind mir die Unterhaltung, die Impulse und der Spaß beim Lesen auf jeden Fall wert!
Liebe Grüße,
Babsi
Suse meint
Liebe Babsi, vielen Dank für deinen Kommentar. Ich finde es immer wieder so schade, dass sich gerade BloggerInnen gegenseitig zerfleischen, wenn sie finanzielle Absichten haben. Das sollte so nicht ein und in den USA ist das beispielsweise ganz anders. Es ist beachtlich, welche Arbeit in Blogs gesteckt wird und es wäre doch wirklich schade, dass sie diese Vielfalt und Qualität nicht auch in Zukunft für uns geboten wird.
Liebe Grüße
Susanne
Bettina meint
Hallo Susanne,
merci für diese Zusammenfassung. Was so selbstverständlich in den Printmedien ist, muss online wohl noch kräftig verankert werden.
Warum rätst du übrigens von Bannerwerbung ab? Das hat mich neugierig gemacht …
Liebe Grüße, Bettina
Suse meint
Hallo Bettina, tja, die Bannerwerbung. Ich kann die Frage mit einer Gegenfrage beantworten: Benutzt du einen Adblocker?
Bettina meint
Nein, benutze ich nicht. Werbung gehört für mich ganz selbstverständlich zur Medienlandschaft. Ohne die Gelder aus dem Anzeigenverkauf könnte mich die Zeitung niemals bezahlen.
Jedenfalls verstehe ich jetzt aber den Grund für deinen Ratschlag.
Suse meint
Ich selbst benutze einen, denn zum einen halte ich Bannerwerbung für absolut nicht mehr zeitgemäß, zum anderen sind sie auch eine Sicherheitslücke, wenn die Inhalte aus Werbenetzwerken ausgespielt werden. Das kommt immer wieder vor, hier ist ein Artikel dazu: Schadsoftware in Onlinewerbung
Bettina meint
Danke für den Link. Was so alles an Infos an einem vorbei laufen kann …
Silvia meint
Ich finde es traurig, dass ich als Blogger das Gefühl habe ein Jurastudium absolviert haben zu müssen um ohne Angst bloggen zu können.
Werbungsangebote haben wir bisher abgelehnt, Rezensionsexemplare fordere ich aber auch an und kennzeichne das nicht unbedingt. Ich bin mal gespannt, wie lange das noch gut geht.
Mich nervt sehr, dass es anscheinend keine klare Gesetzeslage gibt. Alles muss irgendwie ausgelegt werden. Warum kann so etwas nicht so in Regeln verpackt werden, dass jeder weiss was er darf und was nicht?
Vielen Dank für die Beispiele und den informativen Artikel.
Viele Grüße
Silvia
Suse meint
Liebe Silvia,
das Problem ist halt nach wie vor, dass man sich mit einem Blog in der Öffentlichkeit bewegt und entsprechend Verantwortung übernehmen muss. Da ist es zwingend nötig, die Gesetzeslage zu kennen. Ähnlich ist es auch beim Autofahren. Da muss man ebenfalls Gesetze beachten und Regeln kennen.
Das mit der Schwammigkeit ist ein Problem, aber ich denke, man kann schon einiges ganz gut lösen.
Liebe Grüße
Suse
Caroline Schultz meint
Hallo Susanne,
ein sehr schöner und differenzierter Beitrag! Aus solchen Posts können wir alle immer wieder aufs Neue lernen. Danke dafür.
Caroline
Suse meint
Vielen Dank, liebe Caroline 🙂
Sonja meint
Herzlichen Dank für den Backlink. Sehr schöner Beitrag zu einem wichtigen Thema!
Viele Grüße
Sonja
Suse meint
Liebe Sonja, ich danke dir für deinen Artikel (und deinen Kommentar). Leider wird das Thema immer noch viel zu schluderig behandelt.
Liebe Grüße
Susanne
myhappyblog meint
Toller Beitrag! Ich habe jetzt gesehen, dass man selbst gekaufte Sachen, die man “in werblichem Rahmen”(z.b. positive review) erwähnt auch als Werbung kennzeichenn muss?
https://www.gruenderszene.de/allgemein/kennzeichnung-werbung-influencer
könntet ihr dazu mal was sagen?
Suse meint
Hallo, leider bin ich auch keine Rechtsanwältin und kann das nicht mit völliger Sicherheit sagen. Es besteht ja in diesem Bereich immer noch sehr viel Unsicherheit und Punkte, die gar nicht geregelt sind.
Holger meint
Hallo Susanne,
ich möchte mich meinen Vor-Kommentatoren gerne anschließen: Ein sehr informativer und sehr wichtiger Beitrag. Dennoch vermisse ich eine Kleinigkeit, die aber bei unserem und vielen anderen Blogs eine tragende Rolle hat.
Du erwähntst zwar Bücher als Rezensionsexemplare, aber es gibt ja auch noch andere Produkte, die Blogger kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und darüber dann berichten. Vom Unternehmen fließt kein Geld und der Blogger berichtet auch nur seine eigene Meinung. Allenfalls der Bitte nach einem (nofollow) Link kommt er nach.
Hierbei ist es meines Wissens so, dass der Blogger dies nicht als Werbung kennzeichnen muss, solange das Rezensionsexemplar nicht teurer als 1.000 Euro ist. Lediglich die Kennzeichnung der Kooperation am Ende des Beitrags wird empfohlen.
Kannst du dem zustimmen?
Suse meint
Hallo Holger, das entspricht auch meinem Kenntnisstand. Der Grund, weshalb ich das nicht in meinem Text untergebracht habe, ist einfach, dass sich die Webseite auf Buchbloggerinnen und Autorinnen richtet. 🙂
Liebe Grüße
Susanne
Sandra Hansen meint
Ich wünsche mir häufiger solch qualifizierte Artikel, die dem Leser einen echten Mehrwert bieten, wie dieser hier! Das ist nämlich das Problem: Es gibt viele Webseiten und Blogs, die sich zu bestimmten Themen äußern, aber selten wird wirklich alles detailliert durchleuchtet. Vielmehr wird an der Oberfläche gekratzt. Ob man sich als Blogger beispielsweise dann ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt hat, erfährt man meistens erst einige Zeit später. Dann nämlich, wenn es teuer wird und Ärger gibt.. Super Artikel!
Sandra | Zart wie Federblümchen meint
Hallo.
Muss mal etwas erfragen. Wo ist dann der Unterschied zwischen einer Produktplatzierung und einer Werbung? Ist doch fast dasselbe oder nicht?
Liebste Grüße.
Suse meint
Hallo Sandra, genau. Das ist so ziemlich dasselbe. Steht eigentlich auch in dem Satz drin “Es besteht hier nur ein Bezug auf die reine Produktplatzierung und damit die klassische Werbung.”
Liebe Grüße
Susanne
Julia Cawley meint
Hallo Suse, danke für den guten Beitrag. Eine Frage hab ich noch: Sollte die Kennzeichnung “Werbung” am Anfang eines Blogposts stehen, oder reicht es unten am Ende? Danke!!
Suse meint
Hallo Julia, die Kennzeichnung sollte direkt am Anfang stehen 🙂
DerseoExperte meint
Tja schade in welche Richtung sich das zu Zeit bewegt wie ich finde. Das Ziel ist ja angeblich, die “Verbraucher” zu schützen, doch damit zerstört man mehr als es bringt. Letztendlich hat keiner was davon. Die Idee ist an sich nicht Verkehrt aber die Umsetzung sehr mangelhaft. Aber das ist den Herren in der EU egal… bald ist auch Youtube im Eimer
Paul König meint
Ist wirklich Wahnsinn, wie sich die Dinge gewandelt haben binnen weniger Jahre. Jetzt muss echt alles und überall gekennzeichnet werden. Verrückt. Aber es ist immerhin transparenter. Schöner Beitrag!
Silja meint
Hallo Suse,
super Artikel! Ich bin bei meiner Suche darauf gestoßen, weil ich gerade für mein ganz frisches Blog über die Entstehung meines Buches dazu Rat brauchte. Ich erwähne lediglich ein paar Bücher von Autorenkollegen, die ich empfehle. Ich habe diese Bücher allerdings normal erworben. Würde auf die Facebook-Seiten der Autoren verlinken. Mir ist jetzt nicht ganz klar, ob das schon Werbung ist. Ebenso erwähne ich Schreibratgeber, die ich gelesen habe und empfehlen würde. Was meinst du?
Liebe Grüße, Silja
Suse meint
Liebe Silja,
vielen Dank! Ich freue mich, dass dir der Artikel gefallen und geholfen hat. Ich bin ja keine Rechtsberatung, aber ich halte die reine Verlinkung nicht für Werbung. Allerdings ist das ein streitbares Feld, weil vor kurzem eine Influencerin deshalb abgemahnt wurde. Bei einer sehr hohen Reichweite sollte man darüber also nachdenken und das als Werbung kennzeichnen. Ansonsten mache ich selbst das tatsächlich nur, wenn ich auch Geld dafür bekomme.
Liebe Grüße
Susanne
Christopher Seidel meint
Ein sehr gut geschriebener und informativer Artikel. Da kann sicherlich der ein oder andere was mit anfangen. Ich finde es wichtig, sich immer mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten auseinander zu setzen 🙂
SEO Hildesheim meint
Hallo Susanne, schöner ausführlicher Artikel zum Thema, mittlerweile wahrscheinlich noch wichtiger nach der neuen DSGVO. Im allgemeinen muss ich sagen das sich für einen Blogger die Tätigkeit ja auch irgendwie auszahlen muss, auf der anderen Seite ist dem User ja mittlerweile denke ich ja auch klar das viele Blogs sich ja auch finanzieren müssen. Im allgemeinen denke ich ist die Kennzeichnung auch nicht mehr so negativ behaftet wie es vielleicht vor ein paar Jahren der Fall war. Gruß Tim